ÖISS Logo
Header
Es befinden sich keine Artikel im Warenkorb 
Suche:  

Aktuelles
Bäderkongress 2012
Fachseminar Tennisanlagen
Neue Sportstättenguides
Bäder - Studienreise 2012
Sport und Gemeinde im Dialog 2012
IAKS-Award 2012
Der Tag des Sports ein voller Erfolg!
Arbeitsbericht des ÖISS jetzt online
ÖISS-Richtlinie Investitions- u. Folgekosten
ÖISS-Sportstätten Informationsreise
ÖISS-Richtlinie Prallschutzwand überarbeitet
Wettbewerb: SCHULGÄRTEN und KINDERGARTENGÄRTEN
Überarbeitete Richtlinie "Baukostenkennwerte für Sporthallen"
Neue ÖISS Richtlinie

Begutachtungen


Das ÖISS hat die Aufgabe der Erstellung von sachverständigen Gutachten im Bereich des Sportstätten- und Schulbaus als Grundlage für die Vergabe von Subventionen bzw. Förderungen. Die Begutachtung des ÖISS zielt in erster Linie auf die sport- und schutzfunktionelle Entsprechung von Projekten ab und trifft Aussagen zu Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. In Zusammenhang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz finden die Anforderungen des barrierefreien Bauens dabei besondere Berücksichtigung. Die Begutachtung erfolgt auf Basis gültiger gesetzlicher Regelungen, internationaler und nationaler Normen sowie ÖISS-Richtlinien.

Die Begutachtungen in Zusammenhang mit Fördergeldern müssen im Zuge des Planungsprozesses und im Vorfeld des Baus erfolgen, damit allfällige Empfehlungen und Überarbeitungshinweise des ÖISS entsprechende Berücksichtigung finden können. Es empfiehlt sich daher, Projekte bereits in einer möglichst frühen Planungsphase mit dem ÖISS zu akkordieren und ggf. mehrmals vorzulegen; auch die Beratungsleistungen des ÖISS können in diesem Zusammenhang in Anspruch genommen werden. Für die Erstellung eines Fördergutachtens sind im ÖISS die entsprechenden Unterlagen (Situationsplan, Lageplan, Grundrisse und Schnitte für Bauwerke, Raum- und Funktionsprogramm, technische Beschreibungen, Kostenvoranschläge) einzureichen.

Die gutachterlichen Leistungen des ÖISS können unabhängig von Subventionen ebenso bei bestehenden Anlagen sowie im Streitfall zur Klärung des Sachverhaltes herangezogen werden.