Aktuelle Informationen zu Kunststoffrasen und Mikroplastik
Das Komitee für Risikoabschätzung (Committee for Risk Assessment RAC) der ECHA (European Chemical Agency) empfiehlt – nach einer 6-jährigen Übergangsfrist – ein komplettes Verbot für die Verwendung von Mikroplastik als Verfüllmaterial in Kunststoffrasenbelägen (Stand 10.06.2020)!
Mehr siehe https://echa.europa.eu/de/-/rac-backs-restricting-intentional-uses-of-microplastics
Als Gründe wurden unvollständige Informationen bzgl. der Effektivität von Maßnahmen des Risikomanagements sowie langfristig eine höhere Wirksamkeit eines Verbots zur Vermeidung der Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt gegenüber Gegenmaßnahmen im Rahmen des Risikomanagements genannt. SEAC (ECHAs Komitee für sozioökonomische Analyse) hat festgestellt, dass Maßnahmen zur Sicherung des Verbleibs des Verfüllmaterials am Kunststoffrasen-Spielfeld zwar kostengünstiger wären, langfristig aber auch in einem Verbot des Mikroplastik-Verfüllmaterials die größere Effektivität gesehen.
Nächste Schritte
Es folgt nun ein 60-tägiger Beratungsprozess; die konsolidierte Empfehlung beider Komitees wird für Jahresende erwartet. Die endgültige Entscheidung über entsprechende Restriktionen im Rahmen des Europäischen Chemikaliengesetztes REACH fällt die Europäischen Kommission im Wege ihrer Mitgliedsstaaten.
Der Konsultationsprozess der ECHA zum SEAC draft opinion endet mit 1. September 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt können noch Stellungnahmen zum Entwurf eingebracht werden. Nähere Informationen
Ob die Mitgliedsstaaten sich schlussendlich für das nun empfohlene Verbot aussprechen werden, kann derzeit schwer vorhergesagt werden. Die nun vorliegenden Zwischenergebnisse legen dennoch den Schluss nahe, sich eingehend mit alternativen Materialien bzw. Lösungen zu beschäftigen. Das ÖISS plant dazu für Herbst ein Online-Seminar zu Kunststoffrasenbelägen, entsprechende Informationen folgen in Kürze hier.
(Stand: Wien, 11. August 2020)