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FAQ
Gibt es für einen Errichter einer gewerblichen Sportstätte eine rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung der ÖISS Richtlinien?
ÖISS-Richtlinien haben grundsätzlich empfehlenden Charakter und sind in der Hierarchie von Regelwerken Normen nachgereiht. ÖISS-Richtlinien können im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen verbindlich gemacht werden, z.B. ÖISS-Richtlinien für den Schulbau im Bundesschulbereich. In Sicherheits- und Haftungsfragen werden ÖISS-Richtlinien in der Regel als Stand der Technik herangezogen.