ÖISS Corona Service – Nationale Informationen

Zusammenfassung von Verhaltensregeln für den organisierten Sport

Mit der Öffnung der Outdoor-Sportanlagen für den Breitensport ab 1. Mai – nähere Informationen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport und auf der FAQ-Seite des Bundesministeriums – zu Trainingszwecken für Freiluftsportarten stellt sich die Frage nach adäquaten Verhaltensregeln bei der Sportausübung.

Die Sport Austria – Österreichische Bundes-Sportorganisation – hat für den organisierten Sport Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber erstellt. Ergänzend zu diesen allgemeinen Handelungsempfehlungen erstellen die Bundesfachverbände  Verhaltensregeln für die jeweilige Sportart. Diese sind ebenfalls auf der Homepage der Sport Austria verlinkt.
Zudem bietet Sport Austria für den organisierten Sport eine FAQ-Seite.
Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert.

Mit 15. Mai tritt die 207. Verordnung Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung in Kraft.
Mit 29. Mai tritt die 231. Verordnung Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung in Kraft.
Mit 14. Juni tritt die 266. Verordnung Änderung der COVID-19-Lockerunsverordnung in Kraft.
Mit 29. Juni tritt die 287. Verordnung Änderung der COVID-19-Lockerunsverordnung in Kraft.

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Lockerungsverordnung, Fassung vom 01.07.2020

(Stand: 01.07.2020)

Customer Journey – Sportstätten

Das ÖISS-Informationspapier "Customer Journey – Sportstätten" unterstützt Sie, als Betreiber/in einer Sportstätte, bei der Planung ihrer Maßnahmen im Zuge der Wiederöffnung Ihrer Sportstätte.

Es beschreibt den Weg der Aktiven von der Vorinformation zuhause bis zur Sportstätte, über die konkrete Inanspruchnahme der Sportstätte und bis zur Nachbetreuung der Nutzer/innen und der laufenden Evaluierung. Für die einzelnen Stationen der Reise werden mögliche Maßnahmen angeboten.

(Stand: 27.05.2020)

Fachinformationen und Handlungsempfehlungen für Bäder des BMSGPK

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat am 13. Mai 2020 Empfehlungen zur Wiederöffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz und der Bäderhygieneverordnung 2012 veröffentlicht. Diese bieten Bäderbetreibern Informationen welche Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen (Kassa, Umkleiden, Schwimmbecken etc.) empfohlen werden.

Fachinformationen und Handlungsempfehlungen zur Wiedereröffnung von Bädern

(Stand: 14.05.2020)

Fachbericht "Pandemieplan Bäder" der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für das Bäderwesen (DGfdB) – Fach und Interessenverband der deutschen Schwimmbäder – fasst auf ihrer Onlinepräsenz aktuelle Informationen für Bäder in Deutschland zum Themenbereich COVID-19 zusammen.

Unter anderem hat die DGfdB den Fachbericht "Pandemieplan Bäder" veröffentlicht. Der Fachbericht gliedert sich in die Bereiche

  • Schließung – Stand-by
  • Wiedereröffnung – Rückkehr zur Normalität
  • Bäderbetrieb unter den Bedingungen einer Pandemie

Der Fachbericht ist für Bäder in Deutschland verfasst worden, bietet jedoch interessante Hinweise, die auch für österreichische Bäderbetreiber von Nutzen sein können.

(Stand: 20.05.2020)

Informationen der IAKS International, Deutschland und Österreich zu COVID-19 Maßnahmen

Die IAKS Österreich vertritt als Verein diejenigen Unternehmen und Institutionen, die sich in Österreich planend, bauend, betreibend und entwickelnd mit Sportstätten, -räumen und Freizeitanlagen beschäftigen. Die IAKS Österreich möchte Vereinen mögliche Handlungsempfehlungen anbieten, welche die Nachhaltigkeit der Sportstätten in Einbezug der nötigen Maßnahmen gewährleisten können.

Die IAKS Deutschland fasst aktuelle internationale Informationen zu Handlungsempfehlungen zusammen. Die IAKS International bietet Informationen zu Handlungsempfehlungen in Englischer Sprache.

(Stand: 08.05.2020)