
Wichtiger Schritt für die Umwelt!
Seit geraumer Zeit berichtet das ÖISS über aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene hinsichtlich synthetischer Verfüllstoffe auf Kunststoffrasenspielfeldern. Der Beschränkungsvorschlag der ECHA liegt seit 2019 vor; nun wurde er von der Europäischen Kommission verabschiedet.
Die Verordnung trat Mitte Oktober 2023 in Kraft. Einige Produkte dürfen nun nicht mehr verkauft werden (z. B. Kosmetika mit losem Glitter oder Mikroperlen).
Für synthetische Verfüllstoffe (wie z.B. "Gummigranulat") auf Kunststoffrasenspielfeldern bzw. ungebundene Gleitschichten gilt eine Übergangsfrist von 8 Jahren. Ab 2031 ist dann aber auch das Inverkehrbringen, d. h. jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte bzw. die Einfuhr, nicht mehr erlaubt.
Für Spielfelder bedeutet dies, dass innerhalb der Übergangsfrist (nach-)verfüllt werden darf, danach – auch aufgrund der zu erwartenden Lebensdauer von Kunststoffrasenbelägen – jedoch ein Austausch notwendig sein wird.
In Österreich bestehen seit einigen Jahren Empfehlungen für alternative Kunstrasensysteme; ein sanfter Übergang sollte mit der Übergangsfrist also möglich sein.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Homepage der EU-Kommissions-Vertretung Deutschlands: germany.representation.ec.europa.eu/news/neue-eu-verordnung-verhindert-umwelt-verschmutzung-durch-mikroplastik-2023-09-25_de
Die Entwicklung der Thematik Mikroplastik und Kunststoffrasen können Sie auch in den Newsmeldungen nachlesen.